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beraten.bewerten.
Im Vorfeld erfolgt die Beratung zur Abklärung der rechtlichen
und sachlichen Faktenlage. Nur derart lassen sich Optionen entwickeln und diese strategisch richtig einschätzen ...
| beraten.
in Gerichtsverfahren (Landes- und Bezirksgerichte, Verwaltungsgerichte)
in Behördenverfahren (Naturschutz, Forst-Jagd, Raumplanung, Wasser)
in grundsteuerrechtlichen Verfahren (Gemeiner Wert)
in zivilrechtlichen Streitsachen (Nachbarrecht, Schadenersatz)
bei land- und forstwirtschaftlichen Immobilien (Markt-, Verkehrswert)
bei Eigentumseingriffen (Dienstbarkeiten, Nutzungsbeschränkungen)
in "grünen" Schadensfällen (Versicherungen, Private)
bei Projektplanungen und in der behördlichen Projektumsetzung
bei Landschaftsplanungen (Landschaftsbild, Naturhaushalt, Erholung)
im Naturraummanagement (Schutzgebiete, ökologische Bauaufsicht)
in der naturnahen Waldbewirtschaftung (Schutzwald, Erholungswald)
im Garten- und Landschaftsbau
in der Baumkontrolle, Baumpflege und Baumwertermittlung
zur Standsicherheit von Bäumen (Verkehrssicherheitsbeurteilung)
in Seminaren und Schulungen
als Lehrbeauftragter an
der Universität für Bodenkultur
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